1716 Bando

Im Jahr 1716 erließ der Großherzog der Toskana, Cosimo III. de' Medici, ein historisches Edikt zum Schutz toskanischer Weine.

Mit dem „Bando“ (Edikt) wurden die geografischen Grenzen von vier bedeutenden Weinanbaugebieten gesetzlich festgelegt: Chianti, Pomino, Carmignano und Val d'Arno di Sopra.

Mit der Verordnung sollte das Prestige dieser Weine geschützt werden, indem die Verwendung ihres Namens für anderswo hergestellte Weine verboten wurde.

Dies war der erste Versuch überhaupt, die Integrität eines zu schützen Wein Appellation. Es war der Vorläufer des „Disziplinar', das Regelwerk, das nun alle Appellationen haben müssen.

Siehe auch den Artikel zum VDQS das moderne französische Appellationssystem zu verstehen.

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